Gepäckbestimmungen

Die Bestimmungen für das Freigepäck werden international durch die IATA (International Air Transport Association) vorgegeben, an die sich die Airlines nicht exakt halten müssen. Die Freigepäckgrenzen sind auf Linienflügen für das aufgegebene Gepäck überlicherweise 20KG in der Economy, 30KG in der Business und 40KG in der First Class, hinzu kommt Bordgepäck.

Das jedoch ist abhängig von der jeweiligen Fluggesellschaft, im Regelfall sind es 5KG, manchmal bis zu 7KG. Die Maße sind häufig auf 55 cm x 40 cm x 20 cm festgelegt, in der Gesamtsumme dürfen 115 cm nicht überschritten werden.

Eine Besonderheit ist das sogenannte Piece Concept - mit PC abgekürzt (beim Weight Concept sind es die Abkürzungen 20K, 30K oder 40K). Es gilt auf Flügen nach den Vereinigten Staaten und nach Kanada. Es dürfen 2 Gepäckstücke zu je 23KG mitgenommen werden, die Maße sind beschränkt.

Wer Sondergepäck oder Sportgepäck mitnehmen möchte, muss das separat anmelden und zahlen. Entsprechende Informationen können über das Reisebüro eingeholt werden oder bei der betreffenden Fluggesellschaft erfragt werden (empfohlen).

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich sowohl die Abmessungen und das Gewicht beim Bordgepäck sowie die Übergepäckbestimmungen von Airline zu Airline unterscheiden. Es ist sehr zu empfehlen, die Bestimmungen vor der Reisebuchung zu überprüfen. Auf den Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaften finden Sie erste Informationen zum Gepäck und Servicerufnummern.

Aufgepasst: Manche Fluggesellschaften lassen die Buchung von Sondergepäck nur zusammen mit der Flugbuchung zu. Ein nachträgliches Buchen ist nicht zulässig!

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